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| Kommunalia | Stand: 1.1.2005 |
| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nutzungs-Verträge der
Fa. Kommunalia, Martina Asemann, Gartenstr. 26, 82041 Deisenhofen, nachfolgend "Kommunalia" genannt.
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§ 1 Allgemeines
§ 2 Vertragsabschluss und Einstellung von Inseraten
§ 3 Leistungen der Kommunalia
§ 4 Leistungen des Kunden
§ 5 Zahlungsbedingungen
§ 6 Persönlicher Gebrauch, Nutzungsrecht
§ 7 Werbung
§ 8 Haftung
§ 9 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
§ 10 Verantwortlichkeit des Kunden für die von ihm erstellten Inserate
§ 11 Kündigung
§ 12 Schlussbestimmungen
§ 1 Allgemeines
"Nutzungs-Vertrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag
über die Einstellung und Pflege von Inseraten in der im Vertrag näher bezeichneten
Datenbank über das Internet im Kommunalia Network.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden von Kommunalia finden auch dann keine Anwendung,
wenn Kommunalia ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und/ oder die Leistungen widerspruchslos erbringt.
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§ 2 Vertragsabschluss und Einstellung von Inseraten
(1) Ein Nutzungs-Vertrag kommt durch den Antrag des Kunden und dessen Annahme durch Kommunalia
zustande. Der Antrag für die jeweilige Datenbank erfolgt, sobald Kommunalia das vom Kunden
ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular erhalten hat. Die Annahme des Antrags durch
Kommunalia erfolgt grundsätzlich durch Freischaltung des Kunden für die im Antragsformular
bezeichnete Datenbank durch Kommunalia. Der Kunde erhält über die Freischaltung eine Bestätigung
mit User und Passwort per E-Mail, Post oder Fax, in der Regel innerhalb von 14 Tagen.
Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich.
(2) Soweit Kommunalia sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese
nicht Vertragspartner des Kunden.
(3) Kommunalia ist berechtigt, die Annahme ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
(4) Kommunalia behält sich ebenfalls das Recht zur etwaigen Verschiebung des Freischaltungstermins
des Kunden auf Grund technischer oder anderer Ursachen vor. |
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§ 3 Leistungen der Kommunalia
Kommunalia stellt dem Kunden über das Internet eine Anwendung zur Verfügung, mit der
er seine Inserate in einer Datenbank erfassen, ändern und löschen kann. Kunden und
Nichtkunden können sich über das Internet die Inserate anzeigen lassen.
Kommunalia gewährleistet dem Kunden eine dem jeweils üblichen technischen Standard
entsprechende Wiedergabe der Inserate.
Im Nutzungs-Vertrag wird festgelegt, für welche Kommunalia-Datenbank der Kunde zur
Einstellung von Inseraten freigeschaltet wird. Jeder User kann nur die von ihm selbst erfassten
Inserate ändern bzw. löschen.
Die Datenbanken von Kommunalia sind grundsätzlich rund um die Uhr im Internet verfügbar.
Wartungsfenster erfolgen grundsätzlich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten
(7 - 20 Uhr an Werktagen) oder an Sonn- und Feiertagen. | |
§ 4 Leistungen des Kunden
(1) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die notwendigen Informationen, Daten, Dateien,
die jeweiligen Zieladressen der Links und sonstiges Material, welches für die Inserate
erforderlich sind, den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend auf eigene Kosten in die
vereinbarte Datenbank einzustellen. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen ist der Kunde
verpflichtet, die vereinbarten Entgelte entsprechend dem Nutzungs-Vertrag zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer fristgerecht zu zahlen. Soweit der Kunde keine Inserate in die
vereinbarte Datenbank einstellt, lässt dies den Anspruch von Kommunalia auf Zahlung
der vereinbarten Vergütung unberührt.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich
zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht
berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. |
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§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für das erste Vertragsjahr wird mit der Freischaltung des Users zur
Zahlung fällig. Bei Verlängerung des Nutzungs-Vertrags wird die Vergütung für
das jeweils folgende Vertragsjahr am dritten Werktag des ersten Monats des jeweiligen
Vertragsjahres fällig.
Die Bezahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug von der im Nutzungs-Vertrag angegebenen
Bankverbindung. Änderungen der Kontoverbindung teilt der Kunde rechtzeitig Kommunalia mit.
Bei Rücklastschriften werden neben den Bankgebühren für die Rücklastschrift
10,-- Euro Bearbeitungsgebühr berechnet.
(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils
gültigen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt
vorbehalten. Bei Zahlungsverzug kann Kommunalia eine einwöchige Nachfrist zur Zahlung setzen
und gleichzeitig ankündigen, dass bei Nichteinhaltung der Nachfrist alle Inserate des Kunden
gelöscht werden.
(3) Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Preise durch Kommunalia bleibt ausdrücklich
vorbehalten. Preisänderungen sind nur dann wirksam, wenn sie von Kommunalia mindestens sechs
Wochen vor der Änderung angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem
Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Dieses muss spätestens zwei Wochen
vor dem Zeitpunkt der Preiserhöhung ausgeübt werden. | |
§ 6 Persönlicher Gebrauch, Nutzungsrecht
Die Webseiten und Datenbanken von Kommunalia sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
urheberrechtlich geschützt. Kommunalia räumt dem Kunden das Recht zur Nutzung und
Verwertung nur in dem in § 3 und § 4 geregelten Umfang ein.
§ 7 Werbung
Kommunalia ist berechtigt, im Rahmen ihrer Werbung auf die vom Kunden eingestellten Inserate
hinzuweisen und dabei die vom Kunden verwendeten Materialien zu Werbezwecken zu benutzen.
§ 8 Haftung
(1) Kommunalia haftet nicht bei einfacher Fahrlässigkeit, wenn vertragliche Pflichten verletzt
wurden, die keine Kardinalpflichten sind. Bei einfach fahrlässiger Kardinalpflichtverletzung
haftet Kommunalia nur beschränkt auf den typischen und vorhersehbaren Schaden.
(2) Kommunalia haftet nur für direkte Schäden, nicht jedoch für indirekte
Schäden und/oder entgangenen Gewinn, sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.
Sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden gegen Kommunalia verjähren in einem
Jahr ab Entstehung des Schadensersatzanspruchs. |
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§ 9 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
Gegen Zahlungsansprüche von Kommunalia kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertrag zu.
§ 10 Verantwortlichkeit des Kunden für die von ihm erstellten Inserate
(1) Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung für die von ihm erstellten Inserate.
Der Kunde hat dafür einzustehen, dass die von ihm eingestellten Inhalte den jeweils
gültigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Der Kunde ist verpflichtet, nur gesetzeskonforme Inserate für die Datenbank lt.
Nutzungs-Vertrag zu erstellen. Dies bedeutet insbesondere, nur Inserate entsprechend den in der
jeweiligen Datenbank vorgegebenen Rubriken zu erstellen.
(2) Der Kunde steht dafür ein, dass er für sämtliche zur Verbreitung erforderlichen
Nutzungsrechte nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen der Inhaber an den von ihm
gestellten oder verwendeten Unterlagen (z. B. Texte, Fotos, Grafiken, etc.) ist oder solche nach
den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat. Der Kunde stellt Kommunalia von
allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Kommunalia wegen des Verstoßes der vom Kunden
eingestellten Inhalte gegen gültiges Recht geltend machen.
(3) Kommunalia ist berechtigt, Inhalte zu löschen, die gegen § 10 (1) verstoßen und dem
Kunden in diesem Fall den Zugang zur Datenbank zu sperren und/oder den Vertrag fristlos zu
kündigen.
(4) Fotos in den Inseraten dürfen max. einen Speicherplatzbedarf von 30 kB je Foto
beanspruchen. Fotos mit mehr Speicherplatzbedarf dürfen durch Kommunalia zur Erhaltung der
Performance der Datenbank gelöscht werden.
(5) Kommunalia ist berechtigt, Inserate zu löschen, die gegen § 10 (1) verstoßen.
(6) Kommunalia wird die Inhalte sowie Nutzerdaten Dritten bekannt geben, soweit dies aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher oder richterlicher Anordnungen erforderlich ist. | |
§ 11 Kündigung
(1) Der Nutzungs-Vertrag gilt für 1 Jahr ab Freischaltung und verlängert sich jeweils um
ein weiteres Jahr, wenn er nicht 6 Wochen vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich
durch einen der Vertragspartner gekündigt wird. Mit Ablauf des Vertragsverhältnisses
werden alle Inserate des Kunden gelöscht, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung
des Kunden bedarf.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt Kommunalia vorbehalten. Ein außerordentlicher
Kündigungsgrund ist insbesondere gegeben, sofern der Kunde
- gegen die Verpflichtungen gemäß § 10 (1) verstößt
- im Zahlungsverzug ist
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund steht beiden Vertragspartnern zu.
(4) Eine Erstattung von im Voraus gezahlten Vergütungen erfolgt bei fristloser Kündigung
durch Kommunalia nicht.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der erforderlichen Schriftform
kann auch durch die Übermittlung per Telefax oder elektronische Medien genügt werden.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der
unwirksamen Bestimmungen eine dem Sinn und Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe
kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen
Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
(3) Wir weisen gem. § 26 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass wir sämtliche für die
Abwicklung benötigten Daten speichern; selbstverständlich werden dabei die Vorschriften
des Bundesdatenschutzgesetzes beachtet.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München. Für
alle Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des deutschen
Internationalen Privatrechts. |
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